Geltungsbereich
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB (2. Beteiligung)
Der geänderte Entwurf des Bauungsplans Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Stand 31. Juli 2023 und die Begründung wurde auf der Gemeindevertretersitzung vom 26.09.2023 gebilligt und wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt.
Das Plangebiet umfasst auf der Flur 1 der Gemarkung Neuenkirchen folgende Flurstücke: 40/2, 41/6 und 44 sowie anteilig das Flurstück 40/4. Es ist ca. 0,8 ha. groß.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Osten und im Süden durch Wohnbebauung,
im Westen durch Wohnbebauung und durch die Verkehrsfläche der Straße Alwine-Wuthenow-Ring,
im Nordwesten durch Wohnbebauung,
im Norden durch Grünland- und Gehölzflächen.
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen mit Stand 31. Juli 2023 und der Begründung vom
01.11.2023 bis einschließlich 16.11.2023
auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals
M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Amt Landhagen (Bauamt) während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| dienstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| mittwochs: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an berner@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.
Neuenkirchen, den 28.09.2022