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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck-Ziese“

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neuenkirchen vom 26.09.2023 folgende Satzung erlassen.

Artikel 1- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser-und Bodenverbandes „Ryck -Ziese" der Gemeinde Neuenkirchen vom 28.09.2021 wird wie folgt geändert.

§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

b)

Acker-/ Grünland

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

d)

Waldfläche

e)

Brach - Öd - Unland

f)

Wasserfläche

g)

Erholungsfläche

h)

NSG m-Anschluss

i)

Fließgewässer

j)

Bestattungsfläche

k)

Rohrleitungszuschlag

In den Gebührensätzen sind Zu-und Abschläge in Abhängigkeit der Grundstücksnutzung berücksichtigt.

Zudem wird zusätzlich eine Gebühr für alle Nutzungsarten erhoben je Hektar:

I)

Deiche/Schöpfwerk

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese 4. Änderung der Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Neuenkirchen 26.09.2023

Gemeinde Neuenkirchen
Bürgermeister