Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Ryck-Ziese

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Hinrichshagen vom 20.09.2023 folgende Satzung erlassen

Artikel 1- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser -und Bodenverbandes „Ryck - Ziese" der Gemeinde Hinrichshagen vom 06.10.2021 wird wie folgt geändert.

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

b)

Erholungsfläche

c)

Acker-/ Grünland

d)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

e)

Waldfläche

f)

Brach — Öd - Unland

g)

Wasserfläche

h)

Fließgewässer

i)

Rohrleitungszuschlag

In den Gebührensätzen sind Zu-und Abschläge in Abhängigkeit der Grundstücksnutzung berücksichtigt.

Zudem wird zusätzlich eine Gebühr für alle Nutzungsarten erhoben

j)

Deiche/Schöpfwerke

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese 11. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Hinrichshagen, 20.09.2023

Gemeinde Hinrichshagen
Bürgermeister

8. Änderung der Satzung der Gemeinde Dargelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene"

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassungch Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Dargelin vom 04.09.2023 folgende 8. Änderung der Satzung erlassen

Artikel 1- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser - und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene" der Gemeinde Dargelin vom 06.12.2022 wird wie folgt geändert.

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

b)

Acker-/ Grünland

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

d)

Waldfläche

e)

Brach - Öd - Unland

f)

Wasserfläche

g)

Landwirtschaftliche Nutzfläche (lt. Beitragsbuch)

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese 8. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Dargelin, 04,09.2023

Gemeinde Dargelin
Bürgermeister

8. Änderung der Satzung der Gemeinde Behrenhoff über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene"

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Behrenhoff vom 28.08.2023 folgende 8. Änderung der Satzung erlassen.

Artikel 1- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser - und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene" der Gemeinde Behrenhoff vom 12.12.2022 wird wie folgt geändert.

§3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

b)

Acker-/ Grünland

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

d)

Waldfläche

e)

Brach - Öd - Unland

f)

Wasserfläche/Sumpf

g)

Landwirtschaftliche Nutzfläche (lt. Beitragsbuch)

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese 8. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2024in Kraft.

Behrenhoff, 28.08.2023

Gemeinde Behrenhoff
Bürgermeister

8. Änderung der Satzung der Gemeinde Dersekow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene"

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzeserfassung nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Dersekow vom 30.08.2023 folgende 8. Änderung der Satzung erlassen.

Artikel 1- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser - und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene" der Gemeinde Dersekow vom 31.08.2022 wird wie folgt geändert.

§3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

b)

Acker-/ Grünland

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

d)

Waldfläche

e)

Brach – Öd - Unland

f)

Wasserfläche/Sumpf

g)

Landwirtschaftliche Nutzfläche (lt. Beitragsbuch)

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese 8. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Dersekow, 30.08.2023

Gemeinde Dersekow
Bürgermeister

9. Änderung der Satzung der Gemeinde Dersekow über die Erhebung von Gebühren zur 9eckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck- Ziese"

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Dersekow vom 30.08.2023 folgende Satzung erlassen.

Artikel 1- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser -und Bodenverbandes „Ryck- Ziese" der Gemeinde Dersekow vom 15.09.2021 wird wie folgt geändert.

§3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

b)

Acker-/ Grünland/Gartenland

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

d)

Erholungsfläche

e)

Waldfläche

f)

Brach - Öd - Unland

g)

Wasserfläche

h)

Fließgewässer

i)

Rohrleitungszuschlag

In den Gebührensätzen sind Zu-und Abschläge in Abhängigkeit der Grundstücksnutzung berücksichtigt.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese 9. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Dersekow, 30.08.2023

Gemeinde Dersekow
Bürgermeister