| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | HIN/035/2024 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 25.09.2024 |
| Gemeindevertretung Hinrichshagen | - öffentlich |
Beratungsgegenstand:
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Chausseesiedlung", Gemeinde Hinrichshagen - Satzung über eine Veränderungssperre
Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung" die Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB.
Die Gemeinde Hinrichshagen beabsichtigt mit der B-Plan-Änderung die seinerzeit beschlossenen Festsetzungen für ein Mischgebiet und ein Reihenhausgebiet für eine schonende Entwicklung hinsichtlich der Verdichtung und Verkehrsbelastung anzupassen.
Mit der Aufstellung einer Veränderungssperre sollen die planerischen Ziele gesichert werden, damit während der Aufstellung zur Änderung des B-Plans keine tatsächlichen Veränderungen eintreten, die dem künftigen Bebauungsplan widersprechen.
Die Voraussetzung für den Beschluss der Veränderungssperre ist durch den gefassten Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung" gegeben.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem Planbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung", für den die Gemeindevertretung am 21.09.2022 den Aufstellungsbeschluss HIN/038/2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst hat. Die Grenzen der Veränderungssperre sind somit hinreichend bestimmt.
Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:
| 9 | Mitglieder gesamt |
| 9 | davon anwesend |
| 9 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner