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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Ryck-Ziese

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Hinrichshagen

vom 25. September 2024 folgende Satzung erlassen

Artikel 1 - Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck - Ziese" der Gemeinde Hinrichshagen vom 20.09.2023 wird wie folgt geändert.

§3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

39,90 €

b)

Erholungsfläche

19,95 €

c)

Acker-/ Grünland

19,95 €

d)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

39,90 €

e)

Waldfläche

9,98 €

f)

Brach - Öd - Unland

9,98 €

g)

Wasserfläche

9,98 €

h)

Fließgewässer

1,98 €

i)

Rohrleitungszuschlag

130,00 €

In den Gebührensätzen sind Zu- und Abschläge in Abhängigkeit der Grundstücksnutzung berücksichtigt.

Zudem wird zusätzlich eine Gebühr für alle Nutzungsarten erhoben

j)

Deiche/Schöpfwerke

3,14 €

§ 7

Inkrafttreten

(1) Diese 12. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Hinrichshagen, 25.09.2024