Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Landhagen für das Haushaltsjahr 2025


bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) in11/2025

2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 des Amtes Landhagen

Der Amtsausschuss beschloss am 25.09.2025 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt von bisher auf

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert in Höhe von 433.600 EUR.

§ 5 Hebesätze

  1. Die Amtsumlage wird von 16,0 v.H. auf 15,5 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
  2. Die Umlage für die Aufwendungen Verwaltung Kindertagesstätte bleibt unverändert.
  3. Die Umlagen für die Aufwendungen in besonderen Fällen (Schulumlage) bleibt unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12.2023

4.452.731 EUR

31.12.2024

4.198.331 EUR

31.12.2025

3.721.231 EUR

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 34,384 Vollzeitäquivalente festgesetzt.

§ 8 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO- Doppik übertragbar.

§ 9 Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan gibt es keine Änderungen

1.

zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

3.

zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

Neuenkirchen, 01.10.2025

gez. Lossau
Amtsvorsteher

Siegel

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 02.10.2025 angezeigt worden.

Die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind im November wie folgt bekanntgegeben worden: Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kassenkredite gemäß §4 der Haushaltssatzung in Höhe von 433.00 € wird versagt.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 09.10.2025 bis 06.11.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.

_______________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen