bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) in11/2025
Der Amtsausschuss beschloss am 25.09.2025 lt. § 45 i.V.m. §§ 47, 48 KV M-V folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
| 1. |
| im Ergebnishaushalt | von bisher | auf |
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| EUR | EUR |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 4.468.200 | 4.446.500 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 4.968.800 | 4.923.600 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -500.600 | -477.100 |
| 2. | im Finanzhaushalt von bisher auf | |||
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| EUR | EUR |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 4.336.500 | 4.315.100 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 4.827.500 | 4.782.300 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -491.000 | -467.200 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 177.200 | 180.900 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 369.100 | 386.800 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -191.900 | -205.900 |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert in Höhe von 433.600 EUR.
Nach vorläufigen Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12.2023 | 4.452.731 EUR |
| 31.12.2024 | 4.198.331 EUR |
| 31.12.2025 | 3.721.231 EUR |
Die Gesamtanzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 34,384 Vollzeitäquivalente festgesetzt.
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € festgesetzt. |
Durch den Nachtragshaushaltsplan gibt es keine Änderungen
| 1. | zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt | 344.372 €. |
| 2. | zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt | 63.001 €. |
| 3. | zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt | 3.721.231 €. |
Neuenkirchen, 01.10.2025
Siegel
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 02.10.2025 angezeigt worden.
Die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind im November wie folgt bekanntgegeben worden: Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kassenkredite gemäß §4 der Haushaltssatzung in Höhe von 433.00 € wird versagt.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 09.10.2025 bis 06.11.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen