Amt Landhagen
Fachbereich Bauen und Liegenschaften
| Beschluss-Nr.: | WEI/069/2025 |
| Datum: | 27.10.2025 |
| Gemeindevertretung Weitenhagen | - öffentlich |
Bebauungsplan Nr. 16 "Wohnbebauung Guester Straße/Lange Reihe, OT Diedrichshagen" der Gemeinde Weitenhagen - Satzung über eine Veränderungssperre
Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße/ Lange Reihe, OT Diedrichshagen" die Satzung über eine Veränderungssperre gern. § 14 ff BauGB.
Die Gemeinde Weitenhagen beabsichtigt mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße/ Lange Reihe, OT Diedrichshagen" eine schonende Wohnbauentwicklung.
Mit der Aufstellung einer Veränderungssperre sollen die planerischen Ziele gesichert werden, damit während der Aufstellung des B-Plans keine tatsächlichen Veränderungen eintreten, die dem künftigen Bebauungsplan widersprechen.
Die Voraussetzung für den Beschluss der Veränderungssperre ist durch den gefassten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße/ Lange Reihe, OT Diedrichshagen" gegeben.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem Planbereich der des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße/ Lange Reihe, OT Diedrichshagen", für den die Gemeindevertretung am 04.09.2023 den Aufstellungsbeschluss WEI/065/2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst hat. Die Grenzen der Veränderungssperre sind somit hinreichend bestimmt.
Am 04.09.2023 wurde die Veränderungssperre erstmals beschlossen.
| Mitglieder gesamt | 13 |
| davon anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen | 12 |
| Nein-Stimmen | % |
| Stimmenthaltungen | % |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner