Geltungsbereich
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Behrenhoff hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Behrenhoff, OT Kammin“ mit Stand November 2023 und der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.
Plangebiet:
Das Plangebiet befindet sich rd. 280 m südwestlich der Ortslage Kammin und rd. 870 m östlich der Ortslage Bandelin. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans unterteilt sich in zwei Teilbereiche mit einer Gesamtfläche von rd. 60,57 ha. Im Umgriff des zweigeteilten Plangebietes bzw. Geltungsbereiches befinden sich folgende Flurstücke und Flurstücksteile der Gemeinde Behrenhoff, Garmarkung Kammin, Flur 1:
| nördliche Teilfläche | 124, 125, 126, 127, 128, 129 |
| südliche Teilfläche | 42, tw. 43/2, 44, 45, 46, 69, tw. 70/2, 71, 72, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100 |
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
| nördliche Teilfläche | südliche Teilfläche |
| im Norden | Norden durch den offenen Wassergraben | durch Waldflächen und die PV-Freiflächenanlage auf dem Sondergebiet Photovoltaik Nr. 4 Behrenhoff OT Kammin |
| im Osten | durch die PV-Freiflächenanlage auf dem Sondergebiet Photovoltaik Nr. 4 Behrenhoff OT Kammin | durch Ackerflächen |
| im Süden | durch Waldflächen | durch Ackerflächen |
| im Westen | durch Waldflächen | durch Waldflächen |
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Die Gemeinde Behrenhoff ist bestrebt, einen Beitrag zur Umgestaltung des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien zu leisten und einen entsprechenden Zubau der Photovoltaik in der Stromerzeugung zu ermöglichen. Daher hat die Gemeinde Behrenhoff bereits Baurecht für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich ehemaliger Kiesabbau- und Recyclinglagerflächen südlich der Ortslage Kammin geschaffen. Für die planungsrechtliche Bereitstellung der Bauflächen wurde der Bebauungsplans Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaik – Gemeinde Behrenhoff OT Kammin aufgestellt, der seit Mai 2018 rechtsverbindlich ist.
Nordwestlich und südlich der in Betrieb befindlichen Photovoltaik-Freiflächenanlage soll auf ertragsschwachen Landwirtschaftsflächen eine weitere Photovoltaikanlage errichtet und in Betrieb genommen werden, die sich auf zwei Teilflächen verteilt. Da sich der zweigeteilte Standort im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet und vollständig außerhalb der Privilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB liegt, ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeitsgebot) die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, das Gebiet durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu entwickeln. Durch die Festsetzung verbindlicher Regelungen soll die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebietes gesteuert und damit eine geordnete sowie nachhaltige städtebauliche Entwicklung entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 BauGB gewährleistet werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB. Im weiteren Verfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt sowie ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Während der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 08.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024.
Die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind, können während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Amt Landhagen (Bauamt) während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per E-mail an berner@amt-landhagen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch postalisch (Amt Landhagen, FB Bauen und Liegenschaften, z. Hd. Mario Berner, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen) oder per Fax (03834 8951-99) abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Behrenhoff, den 21.11.2023
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 12 vom 15.12.2023