| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | BEH/061/2023 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 20.11.2023 |
| Gemeindevertretung Behrenhoff | - öffentlich |
Bebauungsplan Nr. 5 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Behrenhoff, OT Kammin“ der Gemeinde Behrenhoff - Beschluss zum Vorentwurf über die Frühzeitige Auslegung und der Frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:
| 1. | Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Behrenhoff, OT Kammin“ der Gemeinde Behrenhoff mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Stand November 2023, und der Begründung einschl. des Umweltberichts wird gebilligt. |
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| 2. | Das Plangebiet befindet sich rd. 280 m südwestlich der Ortslage Kammin und rd. 870 m östlich der Ortslage Bandelin und hat insgesamt eine Größe von rd. 60,57 ha. |
| Räumliche Umgrenzung des Plangebietes: |
| Teilfläche | Räumlicher Geltungsbereich | Flurstücke im Umgriff des Plangebietes | |
| Süd | Abgrenzung im: | 42, tw. 43/2, 44, 45, 46, 69, tw. 70/2, 71, 72, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100 der Flur 1 der Gemarkung Kammin | |
| - | Norden durch Waldflächen und die PV Anlage auf dem Sondergebiet Photovoltaik Nr. 4 Behrenhoff OT Kammin | ||
| - | Osten durch Ackerfläche | ||
| - | Süden durch Ackerfläche | ||
| - | Westen durch Waldfläche | ||
| Nord | Abgrenzung im: | 124, 125, 126, 127, 128, 129 der Flur 1 der Gemarkung Kammin | |
| - | Norden durch den offenen Wassergraben „Bach aus" | ||
| - | Osten durch die PV Anlage auf dem Sondergebiet Photovoltaik Nr. 4 Behrenhoff OT Kammin | ||
| - | Süden durch Waldflächen | ||
| - | Westen durch Waldflächen | ||
| 3. | Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 " Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Behrenhoff, OT Kammin" der Gemeinde Behrenhoff, mit Stand November 2023 bestehend aus | |
| - | der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und |
| - | der Begründung einschl. des Umweltberichts, |
| wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. | |
| Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen. | |
| Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. | |
| Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die betroffenen Bürger sind über die Auslegung zu benachrichtigen. | |
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| 4. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 21.02.2022.
Nach Wechsel des Investors wird das Verfahren fortgesetzt. Zunächst erfolgt die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB.
| 9 | Mitglieder gesamt |
| 5 | davon anwesend |
| 5 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: Herr Clausen