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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Landhagen

Amt Landhagen

Beschluss-Nr.:

BEH/061/2023

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Datum:

20.11.2023

Gemeindevertretung Behrenhoff

- öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Bebauungsplan Nr. 5 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Behrenhoff, OT Kammin“ der Gemeinde Behrenhoff - Beschluss zum Vorentwurf über die Frühzeitige Auslegung und der Frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Behrenhoff, OT Kammin“ der Gemeinde Behrenhoff mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Stand November 2023, und der Begründung einschl. des Umweltberichts wird gebilligt.

2.

Das Plangebiet befindet sich rd. 280 m südwestlich der Ortslage Kammin und rd. 870 m östlich der Ortslage Bandelin und hat insgesamt eine Größe von rd. 60,57 ha.

Räumliche Umgrenzung des Plangebietes:

3.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 " Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Behrenhoff, OT Kammin" der Gemeinde Behrenhoff, mit Stand November 2023 bestehend aus

-

der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und

-

der Begründung einschl. des Umweltberichts,

wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die betroffenen Bürger sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

4.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 21.02.2022.

Nach Wechsel des Investors wird das Verfahren fortgesetzt. Zunächst erfolgt die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

9

Mitglieder gesamt

5

davon anwesend

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: Herr Clausen