Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Behrenhoff vom 16.10.2023 folgende 2. Änderung der Satzung erlassen
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser-und Bodenverbandes „Untere Peene" der Gemeinde Behrenhoff vom 13.05.2019 wird wie folgt geändert.
(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10,000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:
| a) | Betriebsfläche/ Abbauland | 12,95 € |
| b) | Acker-/ Grünland | 12,95 € |
| c) | Unland | 6,75 € |
| d) | Straßen | 49,94 € |
| e) | Wege | 25,14 € |
(1) Diese 2.Änderung der Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Behrenhoff, 16.10.2023