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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Änderung der Satzung der Gemeinde Mesekenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck- Ziese“

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Mesekenhagen vom 06.11.2023 folgende 5. Änderung der Satzung erlassen.

Artikel 1

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser-und Bodenverbandes „Ryck -Ziese" der Gemeinde Mesekenhagen vom 29.08.2022 wird wie folgt geändert.

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/Gewerbe u. Industrie/Bauland

b)

Acker-/Grünland

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche

d)

Waldfläche

e)

Brach - Öd - Unland

f)

Wasserfläche (See/Teich/Soll

g)

Erholungsfläche

h)

NSG mit Anschluss

i)

Fließgewässer

j)

Bestattungsfläche

k)

Rohrleitungszuschlag

In den Gebührensätzen sind Zu-und Abschläge in Abhängigkeit der Grundstücksnutzung berücksichtigt.

Zudem wird zusätzlich eine Gebühr für alle Nutzungsarten erhoben:

I)

Deiche /Schöpfwerke

§ 7

Inkrafttreten

(1) Diese 5. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Mesekenhagen, 06.11.2023