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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderung der Satzung der Gemeinde Mesekenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck- Ziese“

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Mesekenhagen vom 18.11.2024 folgende 6. Änderung der Satzung erlassen Artikel 1- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser-und Bodenverbandes „Ryck -Ziese“ der Gemeinde Mesekenhagen vom 06.11.2023 wird wie folgt geändert.

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3)

Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

39,90 €

b)

Acker-/ Grünland

19,95 €

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche

39,90 €

d)

Waldfläche

9,98 €

e)

Brach – Öd - Unland

9,98 €

f)

Wasserfläche (See/Teich/Soll

9,98 €

g)

Erholungsfläche

19,95 €

h)

NSG mit Anschluss

9,98 €

i)

Fließgewässer

2,02 €

j)

Bestattungsfläche

19,87 €

k)

Rohrleitungszuschlag

130,00 €

In den Gebührensätzen sind Zu-und Abschläge in Abhängigkeit der Grundstücksnutzung berücksichtigt.

Zudem wird zusätzlich eine Gebühr für alle Nutzungsarten erhoben:

l)

Deiche/Schöpfwerke

11,06 €

§ 7 Inkrafttreten

(1)

Diese 6. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Mesekenhagen 18.11.2024

Ort, Datum

gez. Seidlein
- Bürgermeister -