Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Ryck-Ziese

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Weitenhagen vom 04.11.2024 Satzung erlassen.

Artikel 1- Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser-und Bodenverbandes „Ryck -Ziese“ der Gemeinde Weitenhagen vom 02.10. 2023 wird wie folgt geändert.

§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(5)

Der Gebührensatz beträgt je Hektar (=10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

21,45 €

b)

Acker-/ Grünland

11,00 €

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

21,45 €

d)

Waldfläche

5,78 €

e)

Brach – Öd - Unland

5,78 €

f)

Wasserfläche

5,78 €

g)

Erholungsfläche

11,00 €

h)

Fließgewässer

1,59 €

i)

NSG m. Anschluß

5,78 €

j)

Moore

2,62 €

k)

Rohrleitungszuschlag

130,00 €

In den Gebührensätzen sind Zu-und Abschläge in Abhängigkeit der Grundstücksnutzung berücksichtigt.

Zudem wird zusätzlich eine Gebühr für die Vorteilsflächen erhoben je Hektar:

l)

Schöpfwerk Grimmer Vorstadt

12,00 €

m)

Schöpfwerk Stadtgraben

11,00 €

§ 7 Inkrafttreten

Diese 5.Änderung der Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Weitenhagen,04.11.2024

Ort, Datum

gez. Jeske
Bürgermeisterin