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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Mitteilungen
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Verbot des Abbrennens von Feuerwerk

Silvester naht. Nicht nur in der Gemeinde Neuenkirchen gibt es eine Vielzahl von Grundstücken mit reetgedeckten Häusern. Reetdach Häuser und andere weichgedeckte Gebäude werden aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandempfindlich beurteilt.

In der Vergangenheit führte das Abbrennen von Feuerwerkskörpern leider immer wieder zu erheblichen Schadensfällen.

Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) in der z. Zt. gültigen Fassung (1. SprengV) gebietet hierzu in § 23 (1):

„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist VERBOTEN.“ (mit der unmittelbaren Nähe ist hierbei ein Umkreis von 200 m zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen gemeint)

Auch zu diesem Jahreswechsel wird daher dem Abbrennen von Feuerwerk wieder besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein. Wir bitten um entsprechende Vorsicht- und Rücksichtnahme walten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Amt Landhagen
Fachbereich für Ordnung und Soziales