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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 15 "Landidyll Monte Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen - Bekanntmachung Auslegungsbeschluss


Amt Landhagen

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Beschluss-Nr.: MES/057/2025

Datum: 24.11.2025

Gemeindevertretung Mesekenhagen - öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Bebauungsplan Nr. 15 "Landidyll Monte Gristow - Ortsteil Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen - Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung für die Auslegung des Entwurfs und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:

1.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 " Landidyll Monte Gristow - Ortsteil Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung einschließlich des Umweltberichts, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der Biotoptypenkartierung mit Stand August 2025 wird gebilligt.

2.

Das Plangebiet ist ca. 1,33 ha groß. Es befindet sich nördlich des Ortsteils Gristow an der Gemeindestraße VG 1 „Riemser Weg" und umfasst das Gebiet der ehemaligen Fachklinik.

Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 1, der Gemarkung Gristow die Flurstücke 35/11, 35/12 sowie Anteile des Flurstückes 35/16. Das Plangebiet wird begrenzt:

westlich durch die westliche Straßenbegrenzungslinie des Riemser Wegs,

im südlich, östlich und nördlich durch umliegende Flächen für die Landwirtschaft

Der Ortsteil Gristow befindet sich ca. 80 m südlich des Plangebiets. Außerdem konzentrieren sich im näheren Umfeld des Plangebiets einige weitere Ortsteile. Etwa 150 m nördlich befindet sich der Greifswalder Ortsteil Riems (einschließlich Riems, Riemserort und dem FLI). Etwa 400 m nördlich befindet sich der Mesekenhagener Ortsteil Kalkvitz.

3.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 " Landidyll Monte Gristow - Ortsteil Gristow " der Gemeinde Mesekenhagen mit Stand August 2025 bestehend aus

-

Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

-

Begründung

-

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-

Biotoptypenkartierung

wird im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Amt Landhagen, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Theodor- Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

5.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlagen:

Vorentwurf, Stand August 2025

Begründung, Stand August 2025

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Biotoptypenkartierung

Begründung / Stellungnahme

Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 23.09.2024 gefasst.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der vorhandenen Gebäude für einen Dorfladen mit Café sowie einer Physiotherapie und Unterkünfte die zur Beherbergung genutzt werden sollen.

Das Nutzungskonzept sieht eine gemischte Nutzung mit Dorfladen inkl. Café sowie einer Physiotherapie und Unterkünften zur Beherbergung innerhalb der bestehenden Gebäude vor.

In der Verwirklichung des Nutzungskonzepts wird die Chance gesehen, das Gelände einer tragfähigen Nutzung zuzuführen und so der Entstehung eines städtebaulichen Missstands vorzubeugen. Insbesondere soll aber auch dem bestehenden Dorfladen in Gristow ein neuer Standort ermöglicht und dessen Angebot für die Gemeinde somit gesichert werden. Weiterhin wird die Nutzung der bestehenden Gebäude zur Unterkunft als sinnvolle Ergänzung des touristischen Angebots in Gristow gesehen.

Im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde der vorliegende Vorentwurf erarbeitet.

Die Abstimmung It. Beschlussvorlage ergab:

10 Mitglieder gesamt

8 davon anwesend

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach : 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: