Geltungsbereich
Der Vorentwurf zum 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mesekenhagen, Stand September 2025, mit der Begründung einschl. des Umweltberichts wurde auf der Gemeindevertretersitzung vom 24.11.2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet der 4. Änderung des Flächennutzungsplans besteht aus einem
Änderungsbereich, es umfasst eine ca. 1,77 ha große Fläche. Der Änderungsbereich beinhaltet das ehemalige Klinikgelände nördlich des Ortsteils Gristow, sowie den gegenüberliegenden Sportplatz. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst Flächen in der Flur 1 der Gemarkung Gristow.
| Bereich | Bisherige Darstellung | Geplante Änderung der Darstellung |
| Änderungsbereich Ortsteil: Gristow Fläche: ca. 1,77 ha | Sondergebiet Klinik | Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: „Ferienanlage mit Dorfladen und Dienstleistungsangebot" |
| Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz | Grünfläche mit der Zweckbestimmung Multifunktionsfläche |
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Dazu wird der Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand September 2025 mit der Begründung einschl. des Umweltberichts in der Zeit vom
06.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026
auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Landhagen, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltung@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der o. g. Veröffentlichungsfrist zu den Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mesekenhagen unberücksichtigt bleiben.
Mesekenhagen, den 27.11.2025
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt" Nr. 12 vom 19.12.2025