Geltungsbereich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 „Bogensportplatz Diedrichshagen“ der Gemeinde Weitenhagen, Stand Oktober 2025, mit der Begründung wurde auf der Gemeindevertretersitzung vom 27.10.2025 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 dargestellt und beläuft sich auf eine Fläche von etwa 0,36 ha. Er umfasst die Flurstücke 111/11 (tlw.) und 111/8 (tlw.) der Flur 4 in der Gemarkung Diedrichshagen.
Planungsziel ist die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bogensportplatz“ gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 BauBG.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Bogensportplatz Diedrichshagen“ mit Stand Oktober 2025 mit der Begründung in der Zeit vom
06.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026
auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Landhagen, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltung@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der o. g. Veröffentlichungsfrist zu den Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplan Nr. 15 „Bogensportplatz Diedrichshagen “ der Gemeinde Weitenhagen unberücksichtigt bleiben.
Weitenhagen, den 27.11.2025
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 12 vom 19.12.2025