In den vergangenen Monaten kam es wiederholt zu Ablagerungen von Alttextilien rund um die Altkleidercontainer in unseren Gemeinden.
Das Abstellen von Säcken oder Kleidungsstücken neben den Containern ist keine ordnungsgemäße Entsorgung, sondern stellt eine illegale Abfallablagerung dar. Diese kann mit Bußgeldern geahndet werden und verursacht zudem zusätzliche Kosten für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer – in der Regel die Gemeinden – die die Abfälle anschließend einsammeln müssen.
Alttextilien, die wiederverwendet werden können, gehören ausschließlich in die vorgesehenen Container. Wie bei Altpapier, Pappe und Kartonagen ist es nicht zulässig, Abfälle neben die Sammelbehälter zu stellen. Außerdem können wiederverwendungsfähige Textilien kostenfrei auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Stark verschmutzte oder beschädigte Kleidungsstücke gelten als Abfall und gehören in den Restmüll!
Setzen Sie sich mit uns für saubere Gemeinden und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen ein.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!