bekannt gemacht durch Veröfentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht") am 17.12.2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 4.637.800 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.444.700 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -806.900 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 4.559.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 5.283.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -724.600 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 187.900 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -187.900 EUR |
festgesetzt.
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1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 455.900 EUR. |
| 1. | Die Amtsumlage wird auf 14,7 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. | ||
| 2. | Die Umlage für die Aufwendungen Verwaltung Kindertagesstätte wird auf 0,5 v.H. der Umlagegrundlage festgesetzt. | ||
| 3. | Die Umlage für die Aufwendungen in besonderen Fällen (Schulumlage) wird wie folgt festgesetzt: | ||
| 3.1 | Regionalschule mit Grundschule Neuenkirchen | 1.940 EUR/Schüler |
| 3.2 | Grundschule Dersekow | 3.790 EUR/Schüler |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 33,666 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt des Amtes für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfahig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und Grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 166.940 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 358.771 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.560.697 EUR. |
Neuenkirchen, 15.12.2025
gez. Lossau |
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Der Amtsvorsteher | Siegel |
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemaß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 15.12.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 05.01.2026 bis 30.01.2026 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.