(bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhasen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 10.12.2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.11.2025 und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird
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| 2026 | 2027 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.373.600 EUR | 2.451.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.625.100 EUR | 2.438.100 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -251.500 EUR | 13.600 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.283.000 EUR | 2.303.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 2.919.200 EUR | 2.317.800 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -636.200 EUR | -14.800 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 508.000 EUR | 618.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 639.000 EUR | 346.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -131.000 EUR | 272.000 EUR |
festgesetzt.
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1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| 2026 | 2027 |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 228.300 EUR | 230.300 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuem werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 358 v.H. | 358 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | 400 v.H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt in beide Haushaltsjahre 1,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-DoppIk für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
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| 2026 | 2027 |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 839.600 EUR | 853.200 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 719.100 EUR | 704.300 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.994.087 EUR | 3.007.687 EUR |
Dersekow, 04.12.2025
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit Schreiben vom 04.12.2025 angezeigt worden. Sie enthalt keine Genehmigungspflichtigen Festsetzung.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 11.12.2025 bis zum 30.01.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.