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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Landhagen

Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 13.02.2023

Haushaltssatzung des Amtes Landhagen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des

Amtsausschusses vom 01.12.2022 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen

zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf  — 404.500 EUR.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  — 210.000 EUR.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf —  361.000 EUR.

§ 5
Hebesätze

1.

Die Amtsumlage wird auf 15,85 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

2.

Die Umlage auf die Aufwendungen in besonderen Fällen (Schulumlage) wird wie folgt festgesetzt:

2.1

Regionalschule mit Grundschule Neuenkirchen

2.1.1

Allgemeine Umlage

2.1.2

Investive Umlage

2.2

Grundschule Dersekow

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 31,453 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7
Regelungen zur Deckungsfähigkeit
  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt des Amtes für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.

  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 8
Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

  • für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

  • für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Neuenkirchen, 09.02.2023

gez. Lossau

Siegel

Der Amtsvorsteher
Hinweis:

Die nach § 52 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 09.02.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

  1. Der veranschlagte Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 404.500 € genehmigt.

  2. Der veranschlagte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210.000 € wird in voller Höhe genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.