Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 13.02.2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des
Amtsausschusses vom 01.12.2022 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen
zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.668.900 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.927.800 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -258.900 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.610.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 3.946.800 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -335.900 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 690.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.100.200 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -409.500 EUR | ||
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf — 404.500 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 210.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 361.000 EUR.
| 1. | Die Amtsumlage wird auf 15,85 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. | |||
| 2. | Die Umlage auf die Aufwendungen in besonderen Fällen (Schulumlage) wird wie folgt festgesetzt: | |||
| 2.1 | Regionalschule mit Grundschule Neuenkirchen | |||
| 2.1.1 | Allgemeine Umlage | 1.481 EUR/Schüler | ||
| 2.1.2 | Investive Umlage | 275 EUR/Schüler | ||
| 2.2 | Grundschule Dersekow | 2.255 EUR/Schüler | ||
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 31,453 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt des Amtes für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €
für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €
festgesetzt.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 141.142 EUR. | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 72.489 EUR. | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.518.001 EUR. |
Neuenkirchen, 09.02.2023
gez. Lossau | Siegel |
Der Amtsvorsteher | |
Die nach § 52 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 09.02.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Der veranschlagte Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 404.500 € genehmigt.
Der veranschlagte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210.000 € wird in voller Höhe genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.