Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 06.03.2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.02.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.764.900 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.105.700 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -340.800 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.682.100 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 3.000.700 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -318.600 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 181.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 457.400 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -276.400 EUR | ||
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 268.200 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 320 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 430 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2021 | 3.487.580 EUR |
| 31.12. 2022 | 3.362.880 EUR |
| 31.12. 2023 | 3.022.080 EUR |
Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €
für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €
festgesetzt.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 362.223 EUR. | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 185.668 EUR. | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.022.080 EUR. |
Neuenkirchen, 06.03.2023
gez. Jeske | Siegel |
Bürgermeisterin | |
Die Haushaltssatzung ist gemäß §47 Absatz 2 KV MV der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald mit dem Schreiben vom 01.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können innerhalb des folgenden Monats auf die Bekanntmachung zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.