bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 13.02.2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
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| 2024 | 2025 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.961.900 EUR | 2.207.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.493.100 EUR | 2.546.500 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 211.300 EUR | -338.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.872.500 EUR | 2.118.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 2.491.300 EUR | 2.437.400 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -618.800 EUR - | 318.700 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 252.000 EUR | 107.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 321.000 EUR | 165.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 69.000 EUR | - 58.000 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
| 2024 | 2025 |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 225.200 EUR | 438.600 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 | 2025 |
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 358 v.H. | 358 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. | 450 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | 400 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt in beiden Haushaltsjahren 1,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt des Amtes für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 und 13 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
Nachrichtliche Angaben:
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| 2024 | 2025 |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -39.499 EUR | -378.099 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -34.239 EUR | -352.939 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.346.388 EUR | 1.007.788 EUR. |
Neuenkirchen, 13.02.2024
gez. | Siegel |
Lossau | |
Bürgermeister | |
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 07.02.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Kassenkredit gemäß § 4 der Haushaltssatzung für 2024 |
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| Der Gesamtbetrag in Höhe von 225.200 € wird gemäß § 53 (3) KV MV genehmigt. |
| 2. | Kassenkredit gemäß § 4 der Haushaltssatzung für 2025 |
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| Die Entscheidung zum Gesamtbetrag in Höhe von 438.600 € wird bis zu Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ausgesetzt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können innerhalb des folgenden Monats auf die Bekanntmachung zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.