Geltungsbereich
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Das Gebiet ist im Nordosten begrenzt durch die Kurze Straße (Flurstück 35/284), im Osten durch die Flurstücke 35/285, 35/286, 35/287 und 35/288. Diese Flurstücke sind mit jeweils einem Wohnhaus bebaut. Im Südosten grenzt ein alter Weg (Flurstück 32) an das Gebiet, im Südwesten die Ackerfläche auf Flurstück 30, schließlich im Nordwesten der Brandteichgraben (Flurstück 28/3).
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Hinrichshagen, Flur 3, folgende Flurstücke:
Flurstück 31/1 und 35/283.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Chausseesiedlung“ der Gemeinde Hinrichshagen, Stand Februar 2024, mit der Begründung wird in der Veröffentlichungsfrist vom
25.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024
auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Amt Landhagen (Bauamt) während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltung@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Hinrichshagen, den 28.02.2024
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 03 vom 22.03.2024