Abbildung SEQ Abbildung ARABIC 1 Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung und 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weitenhagen (schwarz umrandet)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung Weitenhagen hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2023 den Entwurf zur 1. Ergänzung und 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weitenhagen, Stand vom Januar 2024, mit der Begründung und des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die 1. Ergänzung und 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Weitenhagen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 1. Ergänzung und 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weitenhagen, Stand Januar 2024, mit der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Veröffentlichungsfrist vom
25.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024
auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Amt Landhagen (Fachbereich Bauen und Liegenschaften) während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltung@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentliche, bereits vorliegende Arten umweltbezogener Informationen zum Vorentwurf:
| Schutzgut Mensch: | ||
| - | Keine Hinweise von Beeinträchtigungen durch Kampfmittel oder Hochwasserrisiken, Aussagen zu Schallemissionen durch Elektro-Freileitungen und die Bahntrasse im Plangebiet |
| Schutzgut Pflanzen und Tiere | ||
| - | Aussagen zu gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz geschützter Arten |
| Schutzgut Fläche | ||
| - | Aussagen zu weiterer Flächeninanspruchnahme als Ortsteilentwicklung Klein Schönwalde |
| Schutzgut Boden | ||
| - | Keine Aussagen zum Schutzgut |
| Schutzgut Wasser | ||
| - | Aussagen zu Wasserrahmenrichtlinien-berichtspflichtigen Gewässern und deren Schutzbedürftigkeit und Anforderungen, Weiteres zu verrohrten und offenen Fließgewässern und den einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, zum Trinkwasserschutz (Trinkwasserschutzzonen) und zu Hochwasser(-risiken) |
| Schutzgut Klima | ||
| - | Keine Aussagen zum Schutzgut |
| Schutzgut Luft | ||
| - | Keine Aussagen zum Schutzgut |
| Schutzgut Landschaft | ||
| - | Keine Aussagen zum Schutzgut |
| Sonstige und kulturelle Schutzgüter | ||
| - | Keine Aussagen zum Schutzgut |
Die Begründung einschließlich Umweltbericht und den Anlagen der 1. Ergänzung und 1. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Weitenhagen beinhalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| 1. | Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen: |
| - | Informationen insbesondere zu Wirkungen durch mögliche Flächenumnutzungen im Bereich der Änderungen. Informationen zu Ausbau der Naherholungsfunktionen und Schutzbereiche im Bereich der bestehenden Ortsteile |
| 2. | wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen: |
| - | Informationen insbesondere zu Auswirkungen auf einzelne schützenswerte Tier- und Pflanzenarten als Auswertung der offiziell bereitgestellten Landesämter und sachkundigen Einwohner |
| 3. | Auswirkungen auf die Fläche: |
| - | Informationen insbesondere über die schonende Weiterentwicklung und Abrundung der bestehenden Ortsteile |
| 4. | Wesentliche Auswirkungen auf den Boden und das Wasser: |
| - | Informationen insbesondere zur bisherigen Bodenbeanspruchung und Ausblicke auf die geplanten Änderungen. Weitere Informationen über Neubildung von Grundwasser und Belastungen der Oberflächengewässer |
| 5. | Wesentliche Auswirkungen auf das Klima, die Luft und Landschaft: |
| - | Informationen insbesondere über die Bedeutung der Waldgebiete für die Lufthygiene, Beiträge zur Energiesicherung durch Photovoltaik und die Beeinträchtigung durch die verschiedene Verkehrs- und Leitungswege im Gemeindegebiet |
| 5. | Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter |
| - | Informationen insbesondere über Bau- und Bodendenkmäler |
| Anlagen: Kartierung, Fachbeiträge und Gutachten | |
| - | Umweltbericht zur 1. Ergänzung und 1. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Weitenhagen |
Weitenhagen, den 28.02.2024
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 03 vom 22.03.2024