Beratungsgegenstand:
1. Ergänzung und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weitenhagen – Beschluss zur Auslegung des Entwurfs gern. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gern. § 2 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:
| 1. | Der Entwurf zur 1. Ergänzung und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weitenhagen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung mit Stand November 2023 wird gebilligt. | |
| 2. | Das Plangebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Weitenhagen einschl. der ehemaligen Gemeinde Diedrichshagen. Für die Gemarkungen Diedrichshagen und Guest existieren noch keine flächenhaften Planungen im Sinne eines Flächennutzungsplans. Die 1. Ergänzung und 1. Änderung soll diese Situation beheben. Als Ergebnis sollen auch für die Gemarkungen Guest und Diedrichshagen zum einen der Bestand aufgenommen und zum anderen die langfristigen Entwicklungsabsichten dargestellt werden. Diese Flächen werden folgend als FNP Teilgebiet Ost bezeichnet und in einer eigenen Planzeichnung dargestellt. | |
| 3. | Der Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weitenhagen mit Stand November 2023 bestehend aus | |
| - | Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), |
| - | Begründung |
| - | Strategische Umweltprüfung (SUP) |
| - | die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf |
| ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. | |
| 4. | Die öffentliche Auslegung erfolgt gern. § 3 Abs.2 BauGB im Amt Landhagen Theodor- Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen. | |
| 5. | Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. | |
| 6. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
Begründung / Stellungnahme
Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 03.02.2020 gefasst.
Mit dem Vorentwurf wurden Öffentlichkeit und Behörden frühzeitig beteiligt und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen vom 11.06.2021 im Rahmen einer Öffentlichen Auslegung vom 21.06.2021 — 23.07.2021.
Mit Schreiben vom 20.10.2021 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, den Vorentwurf des Bebauungsplans und dessen Begründung mit dem SUP hinsichtlich ihrer Belange zu prüfen und entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen des Abwägungsprozesses vorgebrachten wesentlichen Hinweise werden im vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom November 2023 berücksichtigt.
| Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab: | |
| 13 | Mitglieder gesamt |
| 13 | davon anwesend |
| 13 | Ja-Stimmen |
| 0 | Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner