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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Behrenhoff (Hebesatzsatzung)


bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 04.03.2025

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Behrenhoff (Hebesatzsatzung)

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294), und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) vom 18. Dezember 1995 (GVOBl. M-V S. 658), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 924, 927), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 vom 27. März 2024 (BGBl. I S. 108), und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 5. August 1991 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde Behrenhoff folgende Satzung erlassen:

§ 1

Hebesätze

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A)

b)

für das Grundvermögen (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 2

Schlussbestimmungen

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern lt. der Haushaltssatzung 2024 vom 14.03.2024, veröffentlicht im Internet am 20.03.2024, außer Kraft.

(3) Die Hebesatzsatzung gilt hinsichtlich der Grundsteuer längstens bis zum Ende des Hauptfeststellungszeitraumes (bis Ende 2030).

Behrenhoff, den 17.02.2025

gez. Birnbaum

Siegel

Bürgermeister
Verfahrensvermerk:

Soweit bei Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.