Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 und § 27 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Ev. Kirchengemeinde Dersekow-Levenhagen hat der Kirchengemeinderat am 21.02.2024 folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
Für die Benutzung der Friedhöfe und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringung der Leistung.
(1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:
| 1. | Wahlgrabstätte Sarg: | |||
| a) | Personen über 5 Jahre für 25 Jahre | - je Grabstelle - : | 625,00 € |
| b) | für jedes Jahr der Verlängerung | - je Grabstelle - : | 25,00 € |
| c) | Kinder bis 5 Jahre für 25 Jahre | - je Grabstelle - : | 375,00 € |
| d) | für jedes Jahr der Verlängerung | - je Grabstelle - : | 15,00 € |
| 2. | Urnenwahlgrabstätte: | |||
| a) | für 20 Jahre | - je Grabstelle - : | 625,00 € |
| b) | für jedes Jahr der Verlängerung | - je Grabstelle - : | 31,00 € |
| 3. | Rasenreihengrabstätte für Sarg: | |||
| a) | für 25 Jahre mit Pflege | - je Grabstelle - : | 1460,00 € |
| b) | für jedes Jahr Verlängerung | - je Grabstelle - : | 70,00 € |
| 4. | Rasenreihengrabstätte für Urne: | |||
| a) | für 20 Jahre mit Pflege | - je Grabstelle - : | 1460,00 € |
| b) | für jedes Jahr Verlängerung | - je Grabstelle - : | 70,00 € |
| 5. | Urnengemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung): | |||
| a) | für 20 Jahre mit Pflege | - je Grabstelle - : | 1460,00 € |
| b) | für jedes Jahr Verlängerung | - je Grabstelle - : | 70,00 € |
| 6. | Zusätzliche Beisetzung | |||
| Gebühr bei zusätzlicher Beisetzung einer Urne in einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte gemäß § 13 Abs. 5 der Friedhofsordnung | 100,00 € | ||
| a) | für Trauerfeiern | |
| Verwaltungsgebühr je Bestattung | 30,00€ |
| Nutzung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder mit Pastor | 250,00 € |
| Nutzung der Kirche für weltliche Trauerfeiern | 250,00 € |
| Herrichtung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder | 45,00 € |
| Heizen der Kirche (Okt. - Apr.) | 20,00 € |
| Scheide- und Trauerfeiergeläut für Nichtkirchenmitglieder | 10,00 € |
| Orgelnutzungsobolus | 30,00 € |
| b) | für Grabmale | |
| für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen: | 15,00 € |
| für die laufende Überprüfung der Standsicherheit während der Dauer des Nutzungsrechts (fällt nicht an bei liegenden Grabmalen) einmalig | 25,00 € |
| für die laufende Überprüfung der Standsicherheit je Verlängerungsjahr: | 2,00 € |
| c) | für Friedhofspflege, Grabauflösung, Umbettung und Berechtigungen | |
| Rasenpflege (Friedhofsunterhaltungsgebühr) je Wahlgrabstätte und Jahr | 20,00 € |
| Entsorgung + Beräumung Grabmal komplett mit Sockel doppeltes stehend | 150,00 € |
| einfaches stehend | 100,00 € |
| liegend | 50,00 € |
| Beräumung und Entsorgung einer Grabumrandung aus Stein |
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| Einzelgrab | 50,00 € |
| Doppelgrab | 70,00 € |
| Hecke bis 0,50m Höhe beräumen und entsorgen/ pro lfd. m | 20,00 € |
| Hecke über 0,50 m Höhe beräumen und entsorgen/ pro lfd. m | 40,00 € |
| Efeu beräumen und entsorgen je Grabstelle | 20,00 € |
| Entfernen von Lebensbäumen und Sträuchern jeweils | 30,00 € |
| Aufschütten von Erde und Rasenansäen | 30,00 € |
| Rasenpflege für nicht ausgelegene Wahlgrabstätten (auf Antrag) | jährlich 12,00 € |
| Verwaltungs- und Genehmigungsgebühr für Ausbettung + Versand einer Urne | 150,00 € |
| Verwaltungs- und Genehmigungsgebühr für Urnenumbettung (innerhalb des Friedhofes) | 150,00 € |
| Verwaltungsgebühr für Nutzungsrechtüberschreibung | 20,00 € |
| Entscheidung über die Zulassung gewerblicher Tätigkeiten (Gärtner/ Steinmetze) auf dem Friedhof |
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| einmalig: | 15,00 € |
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Kirchengemeinderat die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.
Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der Kirchengemeinde für die Friedhöfe außer Kraft.
21.02.2024
Siegel
Kirchenaufsichtliche Genehmigung