Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (2. Durchgang)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weitenhagen hat in ihrer Sitzung am 12.12.2022 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Diedrichshagen an der Bahn“ in der Fassung vom November 2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von rund 57,7 ha ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst aufgeteilt auf 2 Planteile ganz oder teilweise die Flurstücke 3/2, 19, 20, 21, 25/2, 26/1, 29/1, 30/3, 30/4, 31/3, 31/4, 31/5, 32/2, 32/3, 33/2, 33/3, 49/2, 50/1, 50/2, 77/2, 78/2, 79/3, 80/2, 81/1, 84/3, 85, 86, 87, 88, 89, 90 und 92 in der Gemarkung Diedrichshagen, Flur 2.
Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen machten eine Überarbeitung des Planentwurfs erforderlich. Da die vorgenommenen Änderungen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB notwendig machen, wird der überarbeitete 2. Entwurf mit Stand Januar 2026 einschließlich der Planzeichnung (Teil A) dem Textteil (Teil B), der Begründung mit Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag, der Biotopkartierung, dem Blendgutachten, der Revierkartierung Feldlerche sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen der bisherigen Beteiligung nach § 4 BauGB einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Veröffentlichungsfrist vom
auf der Homepage des Amtes Landhagen unter dem Link:
https://www.landhagen.de/bekanntmachung-weitenhagen/inhalte/offentliche-bekanntmachungen/weitenhagen/#AMT-BAU
sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Amt Landhagen (Bauamt) während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an berner@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Blendgutachten: keine erheblichen Belästigungen schutzwürdiger Räume |
| - | Verkehrssicherheit: Blendrisiken B109/Bahnstrecke > Minderungsmaßnahmen erforderlich |
| - | Geräuscharm; geringe technische Geräusche (Wechselrichter/Trafos) unerheblich |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit, |
| Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz, Blendgutachten |
| - | Sandige, nährstoffarme Böden; geringe Ertragsfähigkeit |
| - | Keine Versiegelung durch Aufständerung der Module > Bodenfunktionen bleiben weitgehend erhalten |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
| - | Inanspruchnahme ca. 57,7 ha Ackerflächen (geringe Bodenwertzahl) |
| - | Befristete Zwischennutzung (40 Jahre) > Rückbau vertraglich gesichert |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
| - | Lage in Trinkwasserschutzzone III Großen Schönwalde |
| - | Vorflutgräben > 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten |
| - | Keine wassergefährdenden Stoffe; keine erheblichen Auswirkungen erwartet |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, |
| Begründung zu Punkt 6.2 Gewässer |
| - | Beitrag zum Klimaschutz durch erneuerbare Energie (ca. 47 MWp) |
| - | Keine negativen Lokalklimaeffekte |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
| - | Intensivacker, geringe Habitatwertigkeit |
| - | Geschützte Biotope: 2 Gehölzbiotope, 1 temporäres Kleingewässer – Erhalt gesichert |
| - | Brutvögel: 1 Feldlerche, 3 Wiesenschafstelzen, 1 Brutverdacht Bachstelze |
| - | Hohe Relevanz: Offenlandbrutvögel (Feldlerche) |
| - | Fledermäuse: nur Jagdnutzung, keine Quartiere |
| - | Weitere Artengruppen: geringe/keine Relevanz (Amphibien, Reptilien, Insekten) |
| - | Maßnahmen: Bauzeitenregelung, Gehölzerhalt, extensive Mähwiesen (Maßnahmenflächen A/B) |
| - | Modulreihenabstand 3,90 m > besonnte Zwischenräume (≥ 2,5 m) > Förderung Offenlandarten/Insekten |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, |
| Biotoptypenkartierung, |
| Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung |
| Stichprobenartige Kartierung von Bodenbrütern |
| - | Sichtbare Strukturveränderung durch PV-Anlage, jedoch Einbindung in vorbelastete Infrastruktur (Bahn, Hochspannung) |
| - | Begrenzte Bauhöhen; extensive Begrünung; Wiederherstellbarkeit nach Rückbau |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
| - | Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale. |
| - | Im Planungsraum sind Bodendenkmale bekannt. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| - | Keine Überplanung von Schutzgebieten |
| - | Nächstgelegene Natura-2000-Gebiete ca. 140 m entfernt – keine erheblichen Beeinträchtigungen |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage des Amtes Landhagen.
Weitenhagen, den 27.02.2026
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 3 vom 20.03.2026
Anlage: Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs