Geltungsbereich
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Jarmshäger Damm“ der Gemeinde Levenhagen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Stand Dezember 2022, und die Begründung wurden auf der Gemeindevertretungssitzung am 20.03.2023 gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Das Verfahren wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.
Der Geltungsbereich umfasst anteilig die Flurstücke 2/1, Flur 2 und 27/16, Flur 1 in der Gemarkung Levenhagen und umfasst eine Fläche von < 1 ha. Er befindet sich zentral im Hauptort Levenhagen. Das Plangebiet ist von allen Seiten durch Wohnbebauung umgrenzt. Die Erschließung findet über die Straße „Krauelshorster Damm“ statt.
Auf einem der erschlossenen Grundstücke soll in zweiter Reihe ein weiteres Wohngebäude errichtet werden. Die geplante Erschließung des rückwärtigen Flurstückes ist jedoch nur über eine weitere Zuwegung möglich. Diese Zuwegung wird durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Jarmshäger Damm“ der Gemeinde Levenhagen festgesetzt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
02.05.2023 bis zum 09.06.2023
im Amt Landhagen, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht:
| montags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| dienstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| mittwochs: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a, Absatz 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf während der Dienststunden zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.
Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Levenhagen, den 30.03.2023
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 04 vom 21.04.2023