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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Landhagen

Amt Landhagen

Beschluss-Nr.:

LEV/011/2023

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Datum:

20.03.2023

Gemeindevertretung Levenhagen

- öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Am Jarmshäger Damm" der Gemeinde Levenhagen - Beschluss zur Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:

1.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Am Jarmshäger Damm" der Gemeinde Levenhagen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung wird gebilligt.

2.

Der Geltungsbereich umfasst anteilig das Flurstück 2/1, Flur 2 in der Gemarkung Levenhagen und umfasst eine Fläche von < 1 ha. Er befindet sich zentral im Hauptort Levenhagen. Das Plangebiet ist von allen Seiten durch Wohnbebauung umgrenzt. Die Erschließung findet über die Straße „Krauelshorster Damm" statt.

3.

Auf einem der erschlossenen Grundstücke soll in zweiter Reihe ein weiteres Wohngebäude errichtet werden. Die geplante Erschließung des rückwärtigen Flurstückes ist jedoch nur über eine weitere Zuwegung möglich. Diese Zuwegung wird durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Jarmshäger Damm" der Gemeinde Levenhagen festgesetzt.

Das Verfahren wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Aufgrund der Größe des Änderungsbereiches von 0,04 ha sind die Grundzüge der Planung dieses Bebauungsplans nicht berührt.

4.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Am Jarmshäger Damm" der Gemeinde Levenhagen in der Fassung vom Dezember 2022 bestehend aus

-

Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

-

Begründung

wird gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen.

5.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die betroffenen Bürger sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

6.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 20.09.2021 gefasst.

Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Daher wird auf die Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

6

Mitglieder gesamt

6

davon anwesend

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner