Geltungsbereich
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der der Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow“ der Gemeinde Dersekow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Stand März 2023, und die Begründung wurden auf der Gemeindevertretungssitzung am 29.03.2023 gebilligt und gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß §13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.
Das Plangebiet befindet sich südlich der zentralen Ortslage Klein Zastrow.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst die Flurstücke 15 (teilweise), 16/1, 16/3, 16/4 (teilweise), 23/6 (teilweise) und 58 (teilweise), Flur 3 in der Gemarkung Klein Zastrow.
Mit der Ergänzungssatzung sollen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen durch Satzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Zastrow einbezogen werden, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
02.05.2023 bis zum 09.06.2023
im Amt Landhagen/Bauamt Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht:
| montags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| dienstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| mittwochs: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a, Absatz 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf während der Dienststunden zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.
Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Dersekow, den 30.03.2023
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 04 vom 21.04.2023