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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Landhagen

Amt Landhagen

Beschluss-Nr.:

DER/012/2023

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Datum:

29.03.2023

Gemeindevertretung Dersekow

- öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Ergänzungssatzung "Ortsteil Klein Zastrow" der Gemeinde Dersekow - Beschluss zur Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow" sowie die Begründung mit Stand März 2023 wird gebilligt.

2.

Das Plangebiet befindet sich südlich der zentralen Ortslage Klein Zastrow.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst die Flurstücke 15 (teilweise), 16/1, 16/3, 16/4 (teilweise), 23/6 (teilweise) und 58 (teilweise), Flur 3 in der Gemarkung Klein Zastrow.

3.

Das Verfahren wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt.

4.

Gemäß §13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gern. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

5.

Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

6.

Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 BauGB wird die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

7.

Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

8.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Der Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow" wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 30.11.2022 gefasst.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

11

Mitglieder gesamt

10

davon anwesend

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner