| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | DER/012/2023 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 29.03.2023 |
| Gemeindevertretung Dersekow | - öffentlich | |
Ergänzungssatzung "Ortsteil Klein Zastrow" der Gemeinde Dersekow - Beschluss zur Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow" sowie die Begründung mit Stand März 2023 wird gebilligt. |
| 2. | Das Plangebiet befindet sich südlich der zentralen Ortslage Klein Zastrow. |
| Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst die Flurstücke 15 (teilweise), 16/1, 16/3, 16/4 (teilweise), 23/6 (teilweise) und 58 (teilweise), Flur 3 in der Gemarkung Klein Zastrow. | |
| 3. | Das Verfahren wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. |
| 4. | Gemäß §13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gern. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. |
| 5. | Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. |
| 6. | Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 BauGB wird die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. |
| 7. | Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. |
| 8. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Der Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow" wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 30.11.2022 gefasst.
| 11 | Mitglieder gesamt |
| 10 | davon anwesend |
| 10 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner