| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | NEU/016/2023 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 28.02.2023 |
| Gemeindevertretung Neuenkirchen | - öffentlich | |
Flächennutzungsplan Gemeinde Neuenkirchen - erneute Auslegung des Entwurfs und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (3. Auslegung)
Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:
| 1. | Der Entwurf des Flächennutzungsplans und die Begründung zum Entwurf mit Stand Januar 2023 werden gebilligt. | |
| 2. | Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet Neuenkirchens. | |
| 3. | Mit dem Flächennutzungsplan wird die erste städtebauliche Planung für das gesamte Gemeindegebiet Neuenkirchen dargestellt. | |
| 4. | Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung Januar 2023 bestehend aus dem | |
| • | Flächennutzungsplan | |
| • | Begründung und Strategische Umweltprüfung als gesonderter Teil der Begründung | |
| • | sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Neuenkirchen wesentlichen, bereits | |
| vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB erneut öffentlich ausgelegt (3. Auslegung). Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. | ||
| Die Auslegung erfolgt im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen. | ||
| 5. | Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Die Behördenbeteiligung erfolgt als eingeschränkte Beteiligung. | |
| 6. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 17.08.2010 gefasst.
Die Planungsanzeige erfolgte am 18.08.2010.
Mit dem Flächennutzungsplan wird die erste städtebauliche Planung für das gesamte Gemeindegebiet Neuenkirchen dargestellt.
Mit einem Vorentwurf wurden Öffentlichkeit und Behörden frühzeitig beteiligt und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen vom 08.09.2010 im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 16.09.2010. Am 08.07.2010/ 07.10.2010 fand ein Scoping-Termin mit den betroffenen Fachbehörden statt.
Mit Schreiben vom 09.09.2010 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, den Vorentwurf des Bebauungsplans und dessen Begründung (ohne Umweltbericht) mit dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag hinsichtlich ihrer Belange zu prüfen und entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen des Abwägungsprozesses der bisher eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf gab es keine Einwände. Die wesentlichen Hinweise werden im vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom April 2018 berücksichtigt.
In dem Zeitraum vorn 01.10.2018 - 06.11.2018 fand die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Mit Schreiben vorn 30.10.2018 erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Aufgrund der Ausweisung weiterer Flächen als Wohnbaufläche (Gewerbefläche am Kohlgraben und im Bereich des Kohlgrabens nördlich des Gartenwegs) erfolgte die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
| Mitglieder gesamt | 13 |
| davon anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 1 |
| Stimmenthaltungen | 0 |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner