| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | MES/009/2025 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 10.03.2025 |
| Gemeindevertretung Mesekenhagen | - öffentlich |
Beratungsgegenstand:
Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Ortsteil Groß Karrendorf der Gemeinde Mesekenhagen - Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufstellung der
Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Ortsteil Groß Karrendorf
| 1. | Planungsanlass |
| Mit der Aufstellung der Innenbereichssatzung (Ergänzungssatzung) für den Ortsteil Groß Karrendorf sollen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Groß Karrendorf einbezogen werden. |
| 2. | Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereiches |
| Das Plangebiet befindet sich westlich angrenzend an die zentrale Ortslage Groß Karrendorf an der Kreisstraße VG 2. |
| Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,5 ha und umfasst die Flurstücke 192/2 und 192/3 (Teilfläche), Flur 1, Gemarkung Karrendorf |
| 3. | Verfahren |
| Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. |
| Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den westlichen Teil des Ortsteiles Groß Karrendorf in der Gemeinde Mesekenhagen. Die Gemeinde beabsichtigt mit der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Groß Karrendorf einzubeziehen.
| Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab: | |
| 10 | Mitglieder gesamt |
| 9 | davon anwesend |
| 9 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner