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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Innenbereichssatzung (Ergänzungssatzung) OT Groß Karrendorf der Gemeinde Mesekenhagen - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Amt Landhagen

Beschluss-Nr.:

MES/009/2025

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Datum:

10.03.2025

Gemeindevertretung Mesekenhagen

- öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Ortsteil Groß Karrendorf der Gemeinde Mesekenhagen - Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufstellung der

Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Ortsteil Groß Karrendorf

1.

Planungsanlass

Mit der Aufstellung der Innenbereichssatzung (Ergänzungssatzung) für den Ortsteil Groß Karrendorf sollen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Groß Karrendorf einbezogen werden.

2.

Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereiches

Das Plangebiet befindet sich westlich angrenzend an die zentrale Ortslage Groß Karrendorf an der Kreisstraße VG 2.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,5 ha und umfasst die Flurstücke 192/2 und 192/3 (Teilfläche), Flur 1, Gemarkung Karrendorf

3.

Verfahren

Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den westlichen Teil des Ortsteiles Groß Karrendorf in der Gemeinde Mesekenhagen. Die Gemeinde beabsichtigt mit der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Groß Karrendorf einzubeziehen.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

10

Mitglieder gesamt

9

davon anwesend

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner