| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | MES/079/2024 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 16.12.2024 |
| Gemeindevertretung Mesekenhagen | - öffentlich |
Beratungsgegenstand:
Bebauungsplan Nr. 16 "Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg - OT Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen - Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung von Mesekenhagen beschließt die Aufstellung für den
Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg
- OT Gristow"
| 1. | Planungsanlass |
| Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer geringfügigen Wohnbebauung mit maximal 3 Wohneinheiten. |
| 2. | Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereiches |
| Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Gristow westlich gelegen von der Straße Grüner Weg das Flurstücke: 161/2, 163/5 (Teilfläche), Flur 1 in der Gemarkung Gristow. |
| 3. | Verfahren |
| Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. |
| Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Anlagen: Geltungsbereich und Projektbeschreibung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vorn Grünen Weg - OT Gristow" beabsichtigt die Gemeinde Mesekenhagen die Entwicklung einer geringfügigen Wohnbebauung mit maximal 3 Wohneinheiten.
Für die Aufstellung des Bebauungsplans wird mit dem Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Kosten für das Aufstellungsverfahren trägt.
| Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab: | |
| 10 | Mitglieder gesamt |
| 9 | davon anwesend |
| 9 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner