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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Landratswahl für den Landkreis Vorpommern-Greifswald

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Amtes Landhagen,

am 11. Mai 2025 findet die Wahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Vorpommern-Greifswald statt.

Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, so würde diese am 25. Mai 2025 stattfinden.

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie zusammen mit den Briefwahlunterlagen formlos postalisch, per Mail, Fax, online oder persönlich (nicht telefonisch) beantragen oder Sie benutzen dazu den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 19.04.2025 zugehen wird oder folgenden Link: www.landhagen.de/wahlen-aktuelle/wahlen-aktuelle.

Wenn Sie zur Antragstellung persönlich zur Gemeindewahlbehörde gehen, können Sie im Verwaltungsgebäude des Amtes Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen, (barrierefreier Eingang) voraussichtlich ab dem 22.04.2025 an der Briefwahl zu folgenden Öffnungszeiten teilnehmen:

Öffnungszeiten Hauptwahl:

Di.:

08.30 - 12.00 Uhr und

13.00 - 18.00 Uhr

Mi.:

08.30 - 12.00 Uhr

Do.:

13.00 - 17.00 Uhr

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den Personen mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl am 25.05.2025 statt.

Personen, die zur Landratswahl im Landkreis Vorpommern-Greifswald am 11.05.2025 einen Wahlschein für die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese Unterlagen automatisch auch für eine mögliche Stichwahl (sofern die neuen Stimmzettel vorliegen).

Wer sich erst zur Stichwahl (sofern die neuen Stimmzettel vorliegen) für eine Briefwahl entscheidet, hat die Möglichkeit vor Ort im Amt zu wählen oder die Unterlagen wie oben beschrieben zu beantragen.

Öffnungszeiten Stichwahl voraussichtlich ab 20.05.2025:

Di.:

08.30 - 12.00 Uhr und

13.00 - 18.00 Uhr

Mi.:

08.30 - 12.00 Uhr

Do.:

13.00 - 17.00 Uhr

Fr., 23.05.2025:

08.30 - 12.00 Uhr

Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Auf den nun folgenden Seiten finden Sie die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Bekanntmachung für den Wahlsonntag.

Diese Bekanntmachungen sind zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für das Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen erstellt worden und somit vorläufig.

Den offiziellen Abdruck finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.landhagen.de/wahlen-aktuelle/wahlen-aktuelle/.

Wir wünschen Ihnen und den vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine erfolgreiche Wahl.

Gemeindewahlbehörde
Amt Landhagen