bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht") am 17.03.2026
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.02.2026 und nach der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 552.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 756.700 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -179.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 515.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 693.400 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -178.200 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 42.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 91.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -49.500 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 49.100 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 51.500 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern betragen lt. Hebesatzsatzung:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | Für die landwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 340 v.H. |
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| b) | Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 438 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,769 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12.2024 | 970.654 EUR |
| 31.12.2025 | 901.454 EUR |
| 31.12.2026 | 722.454 EUR |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 11.991 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -120.196 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 722.454 EUR. |
Dargelin, 12.03.2026
Die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 09.03.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 49.100 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 19.03.2026 bis zum 18.04.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor Körner Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.