Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Dargelin für das Haushaltsjahr 2026

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht") am 17.03.2026

Haushaltssatzung der Gemeinde Dargelin für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.02.2026 und nach der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

 

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

 

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

 

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 49.100 € festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.

§ 4 Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 51.500 EUR.

§ 5 Hebesätze (informativ)

Die Hebesätze für die Realsteuern betragen lt. Hebesatzsatzung:

1.

Grundsteuer

 

a)

Für die landwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

 

b)

Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,769 Vollzeitäquivalente.

§ 7 Eigenkapital

Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12.2024

970.654 EUR

31.12.2025

901.454 EUR

31.12.2026

722.454 EUR

§ 8 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 9 Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Dargelin, 12.03.2026

gez. Feike
Der Bürgermeister
Hinweis:

Die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Vorpommern Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 09.03.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 49.100 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 19.03.2026 bis zum 18.04.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor Körner Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.