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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Mesekenhagen

Geltungsbereich

Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg  - OT Gristow“ der Gemeinde Mesekenhagen

Erneute Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (2. Durchgang)

Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg

- OT Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen, Stand 26.01.2026, mit der Begründung sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurde auf der Gemeindevertretersitzung vom 09.03.2026 gebilligt und wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

Das Plangebiet liegt südlich des Riemser Wegs im rückwärtigen Bereich der straßenbegleitenden Bebauung. Es umfasst vollständig die Flurstücke 161/2 und 163/8 sowie eine Teilfläche des Flurstück 113/1 (Riemser Weg) der Flur 1, Gemarkung Gristow mit einer Fläche von ca. 0,26 ha.

Das Plangebiet liegt im Siedlungsbereich von Gristow und grenzt nördlich und östlich an Wohnbebauung. Im Westen schließen private Gartennutzung mit kleineren baulichen Anlagen an. Im Süden endet der Siedlungsbereich an einem Feldweg, der den Siedlungsbereich gegenüber der offenen Landschaft begrenzt.

Mit der geänderten Planfassung wird die bisher im Planentwurf dargestellte private Verkehrsfläche aus den Festsetzungen herausgelöst.

Da die vorgenommenen Änderungen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB notwendig machen, wird der überarbeitete 2. Entwurf mit Stand 26.01.2026 einschließlich der Begründung und dem Artenschutzfachbeitrag gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der angemessen verkürzten Veröffentlichungsfrist vom

20.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026

auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht" sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

montags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

dienstags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

mittwochs:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

donnerstags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an bauverwaltung@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der o. g. Veröffentlichungsfrist zu den Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg - OT Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

 

 

 

Mesekenhagen, den 27.03.2026

 

 

 

Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt" Nr. 04 vom 17.04.2026