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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschluss

Beratungsgegenstand:

Bebauungsplan Nr. 16 "Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg - OT Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen - Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (2. Durchgang)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung von Mesekenhagen beschließt folgendes:

1.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg - OT Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung mit Stand vom 26.01.2026 sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird gebilligt.

2.

Das Plangebiet liegt südlich des Riemser Wegs im rückwärtigen Bereich der straßenbegleitenden Bebauung. Es umfasst vollständig das Flurstück 163/8 der Flur 1, Gemarkung Gristow mit einer Fläche von ca. 0,26 ha.

 

Das Plangebiet liegt im Siedlungsbereich von Gristow und grenzt nördlich und östlich an Wohnbebauung. Im Westen schließen private Gartennutzung mit kleineren baulichen Anlagen an. Im Süden endet der Siedlungsbereich an einem Feldweg, der den Siedlungsbereich gegenüber der offenen Landschaft begrenzt.

3.

Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen liegen vor.

4.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Westlich vom Grünen Weg - OT Gristow" der Gemeinde Mesekenhagen mit Stand 26.01.2026 bestehend aus 

 

-

Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

 

-

Begründung

 

-

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

 

wird gemäß gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Amt Landhagen Theodor- Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen erneut öffentlich ausgelegt (2. Durchgang).

5.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

6.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage:

-

Planentwurf und Begründung Stand 26.01.2026

-

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stand 05.03.2025

Begründung / Stellungnahme

Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 16.12.2024 gefasst.

Mit der Planung der Gemeinde Mesekenhagen soll eine im Siedlungsbereich gelegene vorgenutzte Fläche im baulichen Zusammenhang mit einem angrenzenden bestehenden Wohngebiet durch eine schonende Wohnbebauung entwickelt werden.

Der Flächennutzungsplan für die Gemeinde Mesekenhagen weist für das Plangebiet eine Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

1. Durchgang: Öffentlichkeitsbeteiligung und TöB-Beteiligung

Vom 18.08.2025 — 19.09.2025 erfolgt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Mit Schreiben vom 01.08.2025 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Mit der geänderten Planfassung wird die bisher im Planentwurf dargestellte private Verkehrsfläche aus den Festsetzungen herausgelöst. Das zu bebauende Grundstück bzw. der Geltungsbereich liegt an der öffentlichen Verkehrsfläche „Riemser Weg".

Mit der Änderung erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung und eine Behördenbeteiligung gern. § 4a Abs. 3 BauGB.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

10

Mitglieder gesamt

8

davon anwesend

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 2 ommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner