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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Wackerow für das Haushaltsjahr 2026

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht") am 31.03.2026

Haushaltssatzung der Gemeinde Wackerow für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des §§ 45 ff der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.03.2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt

 

a)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

 

 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

 

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

 

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt auf 233.600 EUR.

§ 5 Hebesätze (informativ)

Die Hebesätze für die Realsteuern betragen lt. Hebesatzsatzung:

1.

Grundsteuer

 

a)

Für die landwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

 

b)

Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente.

§ 7 Eigenkapital

Nach Angaben beträgt der Stand des Eigenkapitals zum:

31.12.2024

2.030.823 EUR

31.12.2025

1.913.922 EUR

31.12.2026

1.719.522 EUR

einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 

§ 8 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 9 Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 und 13 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

  • für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €
  • für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Neuenkirchen, 25.03.2026

gez. Dröse 
Bürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 23.03.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 31.03.2026 bis 30.04.2026 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.