bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht") am 31.03.2026
Aufgrund des §§ 45 ff der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.03.2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
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| a) | der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.347.100 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.541.500 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -194.400 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.336.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 2.454.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -117.600 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 172.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 677.800 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -505.600 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt auf 233.600 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern betragen lt. Hebesatzsatzung:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | Für die landwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 550 v.H. |
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| b) | Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 600 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 450 v.H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente.
Nach Angaben beträgt der Stand des Eigenkapitals zum:
| 31.12.2024 | 2.030.823 EUR |
| 31.12.2025 | 1.913.922 EUR |
| 31.12.2026 | 1.719.522 EUR |
einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 und 13 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.276.966 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -195.322 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.719.522 EUR. |
Neuenkirchen, 25.03.2026
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 23.03.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 31.03.2026 bis 30.04.2026 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.