Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 4/2026
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schiedsstelle des Amtes Landhagen

Das Amt Landhagen unterhält für alle 9 amtsangehörigen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle.

Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht in der außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten. Sie ist für alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (M-V) zuständig, insbesondere für Nachbarrechtsstreitigkeiten und das Sühneverfahren bei zahlreichen sog. Privatklagedelikten wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch.

Kontakt:

Schiedsperson des Amtes Landhagen

Herr Ricardo Ladwig

Email: schiedsstelle@landhagen.de

Post:

Schiedsstelle des Amtes Landhagen

Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen

(Hinweis: Die Post wird ungeöffnet an die Schiedsperson weitergeleitet.)

Da die Schiedsstelle keine festen Sprechzeiten hat, wird bei Bedarf um schriftliche Vereinbarung eines Termins gebeten.

Informationen zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V erhalten Sie unter folgendem Link

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SchiedsGMVrahmen