Das Amt Landhagen unterhält für alle 9 amtsangehörigen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle.
Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht in der außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten. Sie ist für alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (M-V) zuständig, insbesondere für Nachbarrechtsstreitigkeiten und das Sühneverfahren bei zahlreichen sog. Privatklagedelikten wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch.
Kontakt:
Schiedsperson des Amtes Landhagen
Herr Ricardo Ladwig
Email: schiedsstelle@landhagen.de
Post:
Schiedsstelle des Amtes Landhagen
Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen
(Hinweis: Die Post wird ungeöffnet an die Schiedsperson weitergeleitet.)
Da die Schiedsstelle keine festen Sprechzeiten hat, wird bei Bedarf um schriftliche Vereinbarung eines Termins gebeten.
Informationen zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V erhalten Sie unter folgendem Link
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SchiedsGMVrahmen