Geltungsbereich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Auf der Gemeindevertretungssitzung vom 27.06.2022 hat die Gemeinde Dargelin den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Ortsteil Sestelin“ der Gemeinde Dargelin gefasst.
Planungsziel bildet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie zur Einspeisung ins Netz.
Als gesonderter Teil der Begründung wird ein Umweltbericht erarbeitet.
Der Planbereich liegt südlich der Kreisstraße VG11, südlich des Ortsteils Sestelin und nordwestlich des Ortsteils Neu Negentin an der Gemeindegrenze zu Dersekow.
Das ca. 88 ha große Gebiet umfasst die Gemarkung Sestelin Flur 1, Flurstücke 96, 97, 98 (teilweise), 99 (teilweise und 105 (teilweise) sowie Gemarkung Neu Negentin Flur 1 Flurstücke 161/1, 161/2, 165 (teilweise), 185, 186, 187, 188, 189/1 und 190 (teilweise).
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Kreisstraße VG11, die Straße zwischen Sestelin und Neu Negentin, Feldgehölze und Ackerflächen (Gemarkung Sestelin, Flur 1, Flurstücke 95, 99, 105, 108 und 122/2; Gemarkung Neu Negentin, Flur 1, Flurstück 160), |
| im Osten: | durch die Straße zwischen Sestelin und Neu Negentin, Feldgehölze, einen Graben und Ackerflächen (Gemarkung Dargelin, Flur 1, Flurstück 429 sowie Gemarkung Sestelin, Flur 1, Flurstücke 98 und 104 und Gemarkung Neu Negentin, Flur 1, Flurstücke 183, 190, 191 und 192/1), |
| im Süden: | durch einen örtlichen Weg, Feldgehölze und Ackerflächen (Gemarkung Sestelin, Flur 1, Flurstücke 100 und 104 sowie Flur 3 Gemarkung Neu Negentin, Flur 1, Flurstücke 162, 165, 183 und 184) und |
| im Westen: | durch die Straße zwischen Sestelin und Neu Negentin, einen örtlichen Weg, Feldgehölze und Ackerflächen (Gemarkung Sestelin, Flur 1, Flurstücke 99, 105 und 108 sowie Gemarkung Neu Negentin, Flur 1, Flurstücke 160 und 165 und Gemeinde Dersekow, Gemarkung Klein Zastrow, Flur 3 Flurstücke 39 und 40). |
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom
30.05.2023 bis zum 04.07.2023
im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht:
| montags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| dienstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| mittwochs: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Die Einsichtnahme wird gemäß § 4a, Absatz 4 BauGB auch auf der lnternetseite des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“
sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ gewährleistet.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf während der Dienststunden zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dargelin, den 27.04.2023
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 5 vom 19.05.2023