Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes
Die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Photovoltaikanlage – Gemeinde Dargelin, Ortsteil Alt Negentin“ der Gemeinde Dargelin bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text – Teil B, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, des Blendgutachtens und der zusammenfassenden Erklärung wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung auf der Sitzung am 06.12.2022 und mit Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern - Greifswald vom 05.04.2023, Az. 00797-23-40 erlassen. Die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid wurden erfüllt. Die Hinweise werden beachtet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch die Autobahntrasse der BAB 20 in zwei räumliche Teilflächen geteilt. Die nördliche Teilfläche hat eine Größe von 17,8 ha und umfasst die Flurstücke 229 (tlw.), 228 (tlw.), 222 (tlw.), 221 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Alt Negentin. Die südliche Teilfläche umfasst auf einer Größe von 8,7 ha die Flurstücke 224/1 (tlw.), 225/1, 225/2, 225/3, 225/4 der Flur 1 der Gemarkung Alt Negentin.
Die räumlichen Geltungsbereiche werden wie folgt umgrenzt:
| Nördliche Teilfläche | Südliche Teilfläche | |
| Im Norden | durch die 120 m-Abstandslinie auf den Flurstücken 229, 228 und 227, 222, 221) | durch die Autobahntrasse der BAB 20 (Flurstück 223) |
| Im Osten | durch die Gemarkungsgrenze zur Nachbargemeinde Görmin (Amt Peenetal/Loitz | durch die Gemarkungsgrenze zur Nachbargemeinde Görmin (Amt Peenetal/Loitz |
| Im Süden | durch die Autobahntrasse der BAB 20 (Flurstück 223) | durch die 120 m-Abstandslinie auf dem Flurstück 224/1 |
| Im Westen | durch die Gemarkungsgrenze zur Nachbargemeinde Bandelin (Amt Züssow) | durch die Flurstücksgrenze des Flurstückes 224/2 |
Die Erteilung der Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Photovoltaikanlage – Gemeinde Dargelin, Ortsteil Alt Negentin“ der Gemeinde Dargelin wird hiermit bekannt gemacht.
Jedermann kann die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Photovoltaikanlage – Gemeinde Dargelin, Ortsteil Alt Negentin“ der Gemeinde Dargelin bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text - Teil B einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, des Artenschutzrechtlichen Fachberichts, des Blendgutachtens und der zusammenfassenden Erklärung im Fachbereich Bauen und Liegenschaften des Amtes Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen während der Öffnungszeiten:
| Dienstag: | 8:30 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8:30 - 12:00 Uhr | ------------------- |
| Donnerstag: | ------------------ | 13:00 - 17:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans- und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes M- V (KV M- V) kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Photovoltaikanlage – Gemeinde Dargelin, Ortsteil Alt Negentin“ der Gemeinde Dargelin tritt mit Ablauf des 19.05.2023 in Kraft.
Dargelin, den 27.04.2023
Veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsplatt des Amtes Landhagen Nr. 05 vom 19.05.2023.