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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Landhagen

Amt Landhagen

Beschluss-Nr.:

HIN/008/2023

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Datum:

12.04.2023

Gemeindevertretung Hinrichshagen

- öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Bebauungsplan Nr. 6 "Chausseesiedlung West"- Beschluss zum geänderten Entwurf über die erneute Auslegung und erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und 8 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (2. Beteiligung)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:

1.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 "Chausseesiedlung West“ der Gemeinde Hinrichshagen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Stand Januar 2023, und der Begründung, Stand März 2023, wird gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst vollständig das Flurstück 9/1 und teilweise die Flurstücke 8/5 und 11 der Flur 3 in derGemarkung Hinrichshagen. Er befindet sich ganz im Nordosten des Gemeindegebietes und grenzt unmittelbar an die Nachbarstadt Greifswald. Des Weiteren grenzt er im Norden, Westen und Süden an landwirtschaftliche Nutzflächen des Außenbereichs. Im Osten grenzt er an die Landestraße L 261 „Chausseestraße“ sowie straßenseitige Bestandsbebauung im Südosten bzw. Nordosten. Dabei handelt es sich um Wohnbebauung (Nordosten) und eine ehemalige Werkstatt für Kraftfahrzeuge, welche zum Wohnen umgenutzt wurde (Südosten). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha.

2.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 "Chausseesiedlung West", Stand Januar 2023, und die Begründung, Stand März 2023, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (2. Beteiligung). Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in einem verkürzten Zeitraum durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß 8 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt (2. Beteiligung). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in einem verkürzten Zeitraum durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die betroffenen Bürger sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

3.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 10.06.2020 gefasst.

1. Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Im Zeitraum vom 22.08.2022 - 26.09.2022 wurde die Auslegung gem. 8 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 31.08.2022 beteiligt.

2. Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. Eine Gewässerfläche wurde in eine private Grünfläche umgewandelt.

Für den geänderten Planentwurf erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung und gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Beteiligung wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB in einem verkürzten Zeitraum durchgeführt.

Die Abstimmung It. Beschlussvorlage ergab:

8

Mitglieder gesamt

7

davon anwesend

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: keiner