| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | WEI/026/2023 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 17.04.2023 |
| Gemeindevertretung Weitenhagen | - öffentlich | |
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Haus der Stille" der Gemeinde Weitenhagen - Beschluss zur Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 8 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:
| 1. | Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. "Haus der Stille“ der Gemeinde Weitenhagen mit der Planzeichnung (Teil A), Stand März 2022, Text (Teil B) und der Begründung, Stand März 2023 wird gebilligt. | |
| 2. | Der Geltungsbereich umfasst anteilig das Flurstück 171/22 und vollständig die Flurstücke 171/20 sowie 171/19, Flur 1 in der Gemarkung Weitenhagen und umfasst eine Fläche von < 1 ha. Das Plangebiet ist von allen Seiten durch Wohnbebauung umgrenzt. Die Erschließung findet über die Straße „Am Kleinbahndamm“ statt. | |
| Auf dem Grundstück 171/19 soll in erster Reihe ein weiteres Wohngebäude errichtet werden. Die geplante Erschließung des Flurstückes ist über eine vorhandene Zuwegung oder direkt über die Straße „Am Kleinbahndamm“ möglich. | ||
| Das Vorhaben überplant eine Fläche des Bebauungsplans Nr. 7 „Haus der Stille“ der Gemeinde Weitenhagen. Diese Fläche wurde als Baugebiet festgesetzt. Die Festsetzung einer Baugrenze an dieser Stelle unterblieb. Die Baugrenze für die Fläche ist Gegenstand des Vorhabens 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 „Haus der Stille“ der Gemeinde Weitenhagen. | ||
| Das Verfahren soll gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. | ||
| Aufgrund der Größe des Änderungsbereiches von ca. 0,1 ha sind die Grundzüge der Planung dieses Bebauungsplanes nicht berührt. | ||
| 3. | Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Haus der Stille“ der Gemeinde Weitenhagen in der vorliegenden Fassung bestehend aus | |
| - | Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Stand Marz 2022, | |
| - | Begründung, Stand März 2023 | |
| wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. $ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. | ||
| Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen. | ||
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. | |
| Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die betroffenen Bürger sind von der Auslegung zu benachrichtigen. | ||
| 5. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 21.02.2022 gefasst.
Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Daher wird auf die Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
| 13 | Mitglieder gesamt |
| 12 | davon anwesend |
| 12 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 KommunalverfassungM-V ausgeschlossen war/en: Keiner