Die Liste der Personen, die zum Amt einer/eines Schöffin/Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit
vom Montag, dem 22.05.2023 bis Freitag, dem 02.06.2023
| im | Amt Landhagen, Fachbereich Ordnung und Soziales, Zimmer E.45 |
| Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen |
zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Neuenkirchen, den 27.04.2023