Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

(Straßen- und Wegereinigungssatzung)

Auf Grundlage der §§ 5 Abs. 1 und 15 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetztes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. MV S. 934, 939) und § 50 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neuenkirchen am 23. April 2024 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

Die Anlage 1 der Satzung über die Straßen- und Wegereinigung in der Gemeinde Neuenkirchen vom 21. August 2012 wird wie folgt neu gefasst:

Anlage 1 zur Satzung über die Straßen- und Wegereinigung in der Gemeinde Neuenkirchen (Straßen- und Wegereinigungssatzung)

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Neuenkirchen, 23. April 2024

gez.

(Siegel)

Weichbrodt
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres beim Amt Landhagen geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.