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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Mesekenhagen für das Haushaltsjahr 2025

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 14.04.2025

Haushaltssatzung der Gemeinde Mesekenhagen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.04.2025 Beschluss Nr. MES/013/2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt

a)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

__________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,821 Vollzeitäquivalente.

§ 6

Eigenkapital

Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12. 2023

7.393.227 EUR

31.12. 2024

6.275.886 EUR

31.12. 2025

5.449.986 EUR

§ 7

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1.

Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

3.

Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4.

Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.

5.

Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

6.

Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 8

Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Mesekenhagen, 10.04.2025

gez.
Seidlein
Der Bürgermeister

Siegel

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 10.04.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 22.04.2025 bis zum 28.05.2025 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.