bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 14.04.2025
Aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.04.2025 Beschluss Nr. MES/013/2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| a) | der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.341.100 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.470.000 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -128.900 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.267.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 3.093.400 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -825.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 901.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 465.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 436.800 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 226.700 EUR. |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,821 Vollzeitäquivalente.
Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum
| 31.12. 2023 | 7.393.227 EUR |
| 31.12. 2024 | 6.275.886 EUR |
| 31.12. 2025 | 5.449.986 EUR |
| 1. | Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. |
| 3. | Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 4. | Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. |
| 5. | Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. |
| 6. | Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar. |
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.025.805 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 527.048 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 5.449.986 EUR. |
Mesekenhagen, 10.04.2025
gez. | |
Seidlein | |
Der Bürgermeister | Siegel |
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 10.04.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 22.04.2025 bis zum 28.05.2025 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.