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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Mesekenhagen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.04.2026 Beschluss Nr. MES/010/2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt

 

a)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

 

 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

 

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

 

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 232.300 EUR.

§ 5

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,756 Vollzeitäquivalente.

§ 6

Eigenkapital

Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben betrug der Stand des Eigenkapitales zum

31.12. 2024

31.12. 2025

31.12. 2026

 

§ 7

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1.

Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

3.

Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4.

Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.

5.

Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.

6.

Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 8

Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Mesekenhagen, 14.04.2026

Ort, Datum

gez. Seidlein

 

Der Bürgermeister

Siegel

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 15.04.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 21.04.2026 bis zum 21.05.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor Körner Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 20.04.2026